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Fahrzeug-Wiederzulassung in Stephanskirchen über die Online-Plattform

AIBROWS· Landratsamt Rosenheim

Ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll im Bezirk Stephanskirchen wieder in den Straßenverkehr gebracht werden? Über die i-Kfz-Plattform führen Sie die Wiederinbetriebnahme (auf denselben oder einen neuen Halter) vollständig online durch – ganz ohne Behördentermin in Stephanskirchen.

Checkliste: Nachweise für Wiederzulassung in Stephanskirchen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU / TÜV)
  • Gültiges Ausweisdokument & IBAN für die Kfz-Steuer

Ablauf auf der Plattform: Wiederzulassung (Stephanskirchen)

  1. 1Wiederzulassung auf der Plattform wählen & FIN sowie Sicherheitscodes erfassen
  2. 2Bisheriges reserviertes Kennzeichen übernehmen oder neues wählen
  3. 3Digital legitimieren und Antrag online einreichen
  4. 4Papiere und neue Stempelplaketten per Post empfangen

Häufige Fragen: Wiederzulassung in Stephanskirchen

Wie schnell lässt sich Wiederzulassung für Stephanskirchen (AIB, RO, WS) über die Plattform einreichen?
Die digitale Eingabe für den Zulassungsbezirk Stephanskirchen dauert auf der Plattform in der Regel nur rund drei bis fünf Minuten. Ein Vor-Ort-Termin bei der Behörde (Landratsamt Rosenheim) ist nicht erforderlich.
Welche Nachweise sind für Wiederzulassung in Stephanskirchen bereitzuhalten?
Für die Plattform-Abwicklung im Bezirk Stephanskirchen benötigen Sie insbesondere: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode, Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code), Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU / TÜV), Gültiges Ausweisdokument & IBAN für die Kfz-Steuer.
Wie erhalte ich die Unterlagen und Plaketten für mein AIB, RO, WS-Kennzeichen?
Nach Abschluss des Online-Vorgangs werden Bescheid, Zulassungsdokumente, Stempelplaketten und optional bestellte AIB, RO, WS-Kennzeichenschilder direkt per Post an Ihre Adresse in Bad Arolsen bzw. im Bezirk Stephanskirchen versendet.

Zuständige Zulassungsstelle Stephanskirchen

Landratsamt Rosenheim – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Krankenhausstr. 5
83043 Bad Arolsen
Bayern

Öffnungszeiten: Mo,Di,Mi 07:30-13:00, Mo 14:00-16:00, Do 07:30-12:00, Do 14:00-17:00, Fr 07:30-12:00

Kontakt

Telefon:
05691-801-260

Wiederzulassung in Stephanskirchen jetzt online starten

Den Vorgang führen Sie direkt auf dieser Plattform durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Dokumente und Kennzeichen kommen per Post.

Wiederzulassung auf der Plattform starten →

Zurück zur Übersicht Stephanskirchen. Zuletzt aktualisiert: 31.10.2026.

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